Die Erklärung zur Barrierefreiheit enthält Informationen über die Zugänglichkeit der Internetseite bzw. Webanwendung gemäß § 12a Behindertengleichstellungsgesetz. Weiterhin werden Ihnen Kontaktmöglichkeiten zur Meldung von bestehenden Barrieren zur Verfügung gestellt.
Wir sind bemüht, das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Falls Sie bestimmte Dateien oder andere Inhalte benötigen, kontaktieren Sie uns gerne unter unten angegebenem Kontakt oder unter der unten genannten Adresse. Geben Sie bitte an, in welcher Form Sie die Dateien und Inhalte benötigen und an welche E-Mail-Adresse/postalische Adresse wir sie Ihnen senden dürfen. Wir werden im Rahmen unserer technischen Möglichkeiten versuchen, Ihrem jeweiligen Anliegen schnellstmöglich zu entsprechen.
Insbesondere Formulare aus dem Bereich Verbrauchsteuern sind derzeit nicht barrierefrei.
Wir sind fortlaufend bemüht die entsprechenden Formulare in einer barrierefreien Version zur Verfügung zu stellen.
Diese Erklärung wurde am 30.04.2021 erstellt.
Eine tatsächliche Bewertung der Vereinbarkeit der Website durch einen Dritten oder durch die öffentliche Stelle selbst wurde bisher noch nicht vorgenommen.
Erläuterungen in Gebärdensprache und Leichter Sprache sind im aktuellen FMS nicht eingestellt, eine Umsetzung ist geplant.
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen bei dem Arbeitsgebiet elektronische Formulare (AEF Münster) an.
Telefon: (0251) 4814 - 1328 (AEF Münster)
Oder nutzen Sie die dafür vorgesehene Feedbackfunktion:
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Wie Sie zur Schlichtungsstelle Kontakt aufnehmen können, finden Sie unter dem folgenden Link: Kontakt zur Schlichtungsstelle